Die neue Schwoba Komede - "Der schwäbische Comedy-Mix" - Tübingen
Neue Schwobakomede
Die schwäbische Comedy-Show des Jahres! Ein Abend voller Witz, Herz und Dialekt erwartet das Publikum bei der „Neuen Schwobakomede“. Hochkarätige Künstler wie Wommy Wonder, Markus Zipperle (alias Äffle&Pferdle), das Bronnweiler Weib, Wulf Wager sowie Buddy & Ela bringen mit schlagfertigem Kabarett, urkomischen Alltagsszenen und musikalischen Parodien die Bühne zum Beben. Bei diesem Spektakel sollten Sie sich auf einiges gefasst machen! Denn so bunt, so vielseitig, so lustig und unterhaltsam wie hier haben Sie das Ländle bestimmt noch nicht erlebt. Comedy trifft auf Volksmusik, trifft auf Kabarett, trifft auf schwäbische Kultur, triff auf Travestie. Das verspricht nicht nur bestes Entertainment, sondern auch einen Abend, den Sie mit Sicherheit so schnell nicht vergessen werden. Freuen Sie sich auf beste Unterhaltung mit schwäbischem Charme – bodenständig, frech und zum Brüllen komisch. Drei Stonda ablacha – do brauchsch sonscht nix maih!
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Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 18.00 Uhr!
Termine Die neue Schwoba Komede - "Der schwäbische Comedy-Mix"
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