Die Late Night Show mit Nebi Tuncer - Sparkassen Carré - Tübingen
Die erfolgreiche „Late Night Show mit Nebi Tuncer“ geht in die nächste Runde: Am 5. Dezember 2026 lädt Gastgeber Nebi Tuncer erneut zu einem abwechslungsreichen Abend voller Comedy, Musik und Unterhaltung ins Sparkassen Carré Tübingen ein. Beginn der Veranstaltung ist um 20 Uhr.
Mit seinem modernen Late-Night-Format verbindet Nebi Tuncer klassische Talk-Elemente mit Stand-up-Comedy, Live-Musik und überraschenden Gästen. Die bisherigen Ausgaben der Show konnten bereits zahlreiche bekannte Künstlerinnen und Künstler aus der deutschen Comedy- und Musikszene begrüßen. Unter anderem waren bereits Özcan Cosar, Joe Di Nardo, Khalid Bounouar, Benaissa Lamroubal (RebellComedy), Fabi Rommel, Emmvee sowie Musiker wie KAAS (Die Orsons), SAVVY und ENDA Teil des Programms.
Auch die kommende Ausgabe verspricht wieder einen unterhaltsamen Mix aus Gesprächen, Live-Acts und spontanen Momenten. Die Gäste des Abends werden zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben.
Für die musikalische Begleitung sorgt erneut die Band „don’t listen to dAVE“, die bereits in der Vergangenheit mit ihrer energiegeladenen Bühnenpräsenz und stilübergreifenden Sounds überzeugt hat.
Die „Late Night Show mit Nebi Tuncer“ hat sich in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Kulturszene entwickelt und steht für einen abwechslungsreichen Abend mit bekannten Gästen und besonderer Live-Atmosphäre.
Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 19:00 Uhr
