Comedy City Battle - Tübingen vs. Köln - Sparkassen Carré
Comedy City Battle – Tübingen vs. Köln: Das epischste Comedy-Duell kommt ins Sparkassen Carré nach Tübingen!
Wo sind die lustigsten Comedians Deutschlands zuhause? Diese Frage wird am 05. Februar 2027 im Sparkassen Carré Tübingen mit jeder Menge Lacher, Leidenschaft und lautstarken Pointen beantwortet! Beim Comedy City Battle – Tübingen vs. Köln treten zwei Städte in einem packenden Schlagabtausch gegeneinander an. Drei Comedians pro Stadt kämpfen mit ihren besten Gags und der schärfsten Schlagfertigkeit um die Gunst des Publikums – denn nur das Publikum entscheidet, welche Stadt als Sieger nach Hause geht!
Seit 2015 begeistert der Comedy City Battle die Zuschauer in München und Berlin – immer vor ausverkauften Rängen. Jetzt ist es endlich an der Zeit, dass Tübingen sich dieser Challenge stellt! Köln ist bereit – doch hat Tübingen das Zeug dazu, die Comedy-Krone zu erobern?
Freut euch auf eine Show, die anders ist als alle anderen Comedy-Events in Deutschland: lauter, emotionaler und voller Überraschungen. Wer Comedy liebt, darf dieses Spektakel nicht verpassen!
Ermäßigung
Rollstuhlfahrer und deren Begleitperson buchen zusammen eine Karte - dies ist online oder in den VVK-Stellen möglich. Nur Schwerbehinderte ohne Rollstuhl mit einem B im Ausweis bitte vor der Buchung beim Veranstalter direkt melden Tel.: 07121-4901440 / Diese Buchung ist nur über den Veranstalter möglich! Kinder dürfen unsere Konzerte grundsätzlich ab dem Alter von 6 Jahren besuchen. Kinder (6-14 Jahre) dürfen auf Konzerte nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten (Elternteil) oder erziehungsbeauftragten Person. In jedem Fall ist es zwingend notwendig einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen (keinen Schülerausweis oder ähnliches!). Dies gilt generell für alle Konzertbesucher – Begleitpersonen und zu begleitende Personen mit eingeschlossen. Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren. Personensorgeberechtigte Personen sind Mutter und/oder Vater oder der Vormund. Erziehungsbeauftragte Person kann jede volljährige Person (über 18 Jahre) sein, wenn sie im Einverständnis mit den Eltern Erziehungsaufgaben tatsächlich wahrnimmt – sie muss im Rahmen der übertragenen Aufgabe Aufsichtspflichten nachkommen können, also in der Lage sein, die anvertrauten jungen Menschen zu leiten und zu lenken. Zur Übertragung der Aufsichtspflicht an eine erziehungsbeauftragte Person bitten wir Sie das unten zum Download bereitstehende Formular zu verwenden. Bitte beachten Sie dabei sämtliche Hinweise auf dem Formular! Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen. Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht und Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen ein Konzert bis 24 Uhr ohne Erziehungsbeauftragten besuchen. In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung allerdings behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Zusätzliche Informationen
Einlass ab 19:00 Uhr